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   VG Stuttgart, 14.04.2008 - 4 K 1425/08   

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https://dejure.org/2008,11319
VG Stuttgart, 14.04.2008 - 4 K 1425/08 (https://dejure.org/2008,11319)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 14.04.2008 - 4 K 1425/08 (https://dejure.org/2008,11319)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 14. April 2008 - 4 K 1425/08 (https://dejure.org/2008,11319)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Untersagung der Haltung und Betreuung von Tieren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Untersagung der Haltung und Betreuung von Tieren jeglicher Art sowie Auflösung eines Schweinebestandes; Verstoß gegen das Tierschutzgesetz wegen Missstände innerhalb eines Schweinemastbetriebes

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tierschutz: Haltungsuntersagung; Auflösung des Tierbestandes; Betreuer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Verwaltungsgericht betätigt Tierhaltungsverbot gegen Schweinehaltungsbetrieb

  • hessen.de (Kurzinformation)

    Tierschutz - Schweine - Schwein

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • VG Stuttgart, 29.07.1998 - 4 K 2511/98

    Besondere Anforderungen an den Tierschutz in der Tierhaltung; Landwirtschaftliche

    Auszug aus VG Stuttgart, 14.04.2008 - 4 K 1425/08
    Was die ebenfalls angeordnete Auflösung des Tierbestands (Ziffer 2) anbelangt, handelt es sich um eine nicht zu beanstandende notwendige und zulässige Konkretisierung des Halteverbots, die ihre Rechtsgrundlage ebenfalls in § 16 a Satz 2 Nr. 3 TierSchG findet (vgl. VG Stuttgart, B. v. 29.07.1998 - 4 K 2511/98 -, NuR 99, 236, RdL 99, 193; B. v. 29.10.99 - 4 K 4569/99 - RdL 2000, 107).
  • VG Stuttgart, 29.10.1999 - 4 K 4569/99

    Antrag des Antragstellers auf Wiederherstellung bzw. Anordnung der aufschiebenden

    Auszug aus VG Stuttgart, 14.04.2008 - 4 K 1425/08
    Was die ebenfalls angeordnete Auflösung des Tierbestands (Ziffer 2) anbelangt, handelt es sich um eine nicht zu beanstandende notwendige und zulässige Konkretisierung des Halteverbots, die ihre Rechtsgrundlage ebenfalls in § 16 a Satz 2 Nr. 3 TierSchG findet (vgl. VG Stuttgart, B. v. 29.07.1998 - 4 K 2511/98 -, NuR 99, 236, RdL 99, 193; B. v. 29.10.99 - 4 K 4569/99 - RdL 2000, 107).
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